Refugium  Mensch und Tier  -  Das Konzept

 


Gemeinschaftliche, generationsübergreifende Wohnformen werden immer beliebter, weil sie ein Gegengewicht zur Anonymität in den Städten setzen. Die gegenseitige Hilfe in aktiver Nachbarschaft kann sich auf alle Alltagsbelange erstrecken. Zu jeder Zeit und in jedem Lebensalter können unvorhersehbare Beeinträchtigungen eintreten. In der Gemeinschaft wird niemand alleingelassen. Werden darüber hinaus externe Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflegedienst, Palliativ-Versorgung)   in Anspruch genommen, können diese von den Mitbewohnern  überwacht werden.


Pflegenotstand in den Altersheimen auf der einen, überfüllte Tierheime auf der anderen Seite. Viele Tierfreunde verzichten aus Verantwortungsgefühl den Tieren gegenüber darauf, sich einen Hund oder eine Katze ins Haus zu holen. Denn in der Großstadt finden sie nur schwer einen Lebensraum, der ihren eigenen und den Bedürfnissen ihrer Haustiere gleichermaßen gerecht wird.


  • In den üblichen Etagenwohnungen gerät vermeintliche Tierliebe häufig zur Tierquälerei, wenn  der berufstätige Tierhalter sein Tier den ganzen Tag allein lassen muss.
  • In vielen Wohnanlagen ist Tierhaltung sogar untersagt.
  • Gerade ältere Menschen versagen sich häufig einen tierischen Gefährten, denn sie sind besorgt  über das ungewisse Schicksal ihres tierischen Gefährten im Falle eines längeren Krankenhausaufenthalts oder ihres Ablebens.


Hier bietet das gemeinschaftliche Wohnprojekt  eine Lösung für Tierfreunde, die mit gleichgesinnten Nachbarn in einer grünen Umgebung leben und sich auch später im Alter nicht von ihrem Tier trennen wollen.  Vermeidung von Heimaufenthalt für Mensch und Tier.


  • Sollten die  Tierhalter vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sein, sich um ihre Haustiere zu kümmern, übernehmen die Mitbewohner die Versorgung. Der Verbleib von Hund, Katze oder Vogel in unmittelbarer Nähe ihrer Bezugsmenschen ist damit gesichert.  Das bedeutet, dass die Tiere auch nach dem Ableben ihres Halters in der vertrauten Umgebung bleiben können.


Für eine funktionierende Gemeinschaft sollte das Wohnprojekt aus mindestens 6 Parteien bestehen. Die Zahl nach oben ist durch die baulichen Gegebenheiten begrenzt. Neben den Gebäuden sollten die gemeinschaftlich genutzten Außenanlagen groß genug sein, um den Haustieren genügend Auslauf und Kontakt zu Artgenossen zu bieten.



M.u.T.i.G.:  Mensch und Tier in Gemeinschaft